Manchmal fragen danach Investoren, die sich Kauf einer Immobilie in Polen überlegen. Glücklicherweise wird diese Frage im polnischen Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer vom 24. März 1920 beantwortet. Hier habe ich für Sie die wichtigsten Informationen zum Immobilienerwerb durch Ausländer zusammengestellt.
Ja. Sie können als Ausländer eine Immobilie in Polen kaufen. Dazu brauchen Sie die Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Verwaltung. Eine Genehmigung brauchen alle Ausländer, die keine EU- Bürger oder Bürger eines der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sind.
Wenn Sie ein EU-Bürger (eine natürliche oder juristische Person) sind oder oder Bürger eines der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (die Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein oder England), dann dürfen Sie eine Immobilie in Polen genehmigungsfrei kaufen.
Sie dürfen als EU-Bürger eine Wohnung, ein Apartment, ein Haus wie ein Pole kaufen.
Ja. Kleinere Flächen bis zu 1 ha können genehmigungsfrei gekauft werden. Das gilt auch für polnische Staatsbürger. Wenn das ein landwirtschaftliches Grundstück von mehr als 0,3 ha bis zu 1ha ist, dann sollten Sie aber beachten, dass das Nationale Zentrum für die Förderung der Landwirtschaft (KOWR) ein Vorkaufsrecht hat. Landwirtschaftliche Grundstücke, die größer als 0,3ha sind, dürfen Sie innerhalb von 5 Jahren nicht verkaufen.
Wenn Sie ein Grundstück in der Grenzzone kaufen wollen, dann brauchen Sie eine Genehmigung.
Die Grenzzone in Polen umfasst die angrenzenden Gemeinden bis zu einer Entfernung von 15 Km von der Grenze (auch von der Ostsee). Im Falle, dass die an der Grenze liegenden Gemeinden schon innerhalb der 15 km-Zone ganzheitlich liegen, werden auch die Nachbargemeinden zur Grenzzone gezählt.
Falls Sie mehr zum Immobilienerwerb in Polen erfahren möchten, schreiben Sie bitte oder rufen mich an!
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Magdalena Piechowska